Hausaufgabenregelung
Hausaufgabenregelung des Konrad-Heresbach-Gymnasiums
Rechtliche Grundlage des Umgangs mit den Hausaufgaben ist – verbindlich für alle Lehrerinnen und Lehrer – der Hausaufgabenerlass vom 02. März 1974 zuzüglich der Runderlasse vom 24.06.1992 und 31.07.2008 (BASS 12 – 31 Nr. 1), der die zeitlichen Höchstgrenzen festlegt und auch didaktisch-methodische Hinweise gibt. In Ergänzung des Hausaufgabenerlasses gilt für die verkürzte Schulzeit (G8), dass an Tagen mit verbindlichem Nachmittagsunterricht es nicht zulässig ist, Hausaufgaben zum nächsten Tag aufzugeben.
Einigkeit besteht darin, dass Hausaufgaben ein unverzichtbarer Bestandteil der Qualitätssicherung des Unterrichtes sind und eine wichtige Funktion im Bereich des Einübens und Sicherns des Gelernten haben.
- Klassenlehrer – vor allem in der Erprobungsstufe – achten auf die Verteilung der Hausaufgaben über die Woche.
- Die Schülerinnen und Schüler werden darin bestärkt, direkt Rückmeldung zu geben, wenn eine Hausaufgabe zu umfangreich und zu schwierig war.
- Die Lehrerinnen und Lehrer tauschen sich informell über ihre Beobachtungen und Einschätzungen bei dem Rücklauf der zu erledigenden Hausaufgaben aus.
- Die Schülerinnen und Schüler erhalten - besonders in der Erprobungsstufe – methodische Hilfen bei der Organisation ihrer Hausaufgaben.
- Im Rahmen des KHG-Clubs haben die Schülerinnen und Schüler der Erprobungsstufe die Möglichkeit unter Anleitung des pädagogischen Leiters und älterer Schüler die Hausaufgaben in Kleingruppen anzufertigen.
- Hausaufgaben müssen sich aus dem Unterrichtszusammenhang sinnhaft ergeben und dürfen nicht automatisches Anhängsel oder gar ein Aufarbeiten des nicht erreichten Stundenzieles sein.
- Hausaufgaben sollten in der Regel so gestellt sein, dass sie die Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler fördert.
- Die Bekanntgabe der Hausaufgaben soll grundsätzlich vor Ende der Unterrichtsstunde erfolgen.
- Wo die Möglichkeiten bestehen sollen die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit bekommen, Teile der Hausaufgaben schon während des Unterrichtes anzufertigen.
- Bei frei formulierten Hausaufgaben (z.B. Internetrecherchen) sind Zielvorgaben bezüglich des Inhaltes, des Umfangs und des Zeitaufwandes anzugeben.
- Projektarbeiten sind grundsätzlich in der Schule zu erledigen und nur im Rahmen der normalen Hausaufgabenzeit zu Hause zu bearbeiten.
- größere Projekte müssen dem Klassenlehrer mitgeteilt werden, damit eine Überlastung durch zu viele gleichzeitige Projekte vermieden wird.
Juni 2011