Schulordnung
Diese Schulordnung legt im Rahmen der Allgemeinen Schulordnung (ASchO) und der gesetzlichen Vorschriften Regeln fest, die das Zusammenleben an unserer Schule erleichtern sollen und die sicherstellen sollen, dass kein Schüler sich selbst oder anderen Schaden zufügt. Allerdings kann nicht alles in allen Einzelheiten festgelegt werden. Die Einhaltung bestimmter selbstverständlicher Regeln des höflichen und rücksichtsvollenUmgangs miteinander und die Wahrung des allgemeinen Persönlichkeitsrecht wird vorausgesetzt. Dies gilt insbesondere auch für die Kommunikation mithilfe von Internet und digitalen Kommunikationsmitteln.
1. Verhalten vor dem Unterricht
Bis fünf Minuten vor dem Beginn ihres Unterrichts (bei der 1. Stunde also bis 7.50 Uhr, bei der 2. Stunde bis 8.40 Uhr usw.) dürfen sich die Schüler nur auf dem oberen Schulhof und in der unteren Pausenhalle aufhalten. Mit dem ersten Gong begeben sie sich ruhig zu ihren Unterrichtsräumen.
2. Verhalten im Unterricht
Die Unterrichtsstunde beginnt mit dem zweiten Gong. Wenn der Lehrer innerhalb von fünf Minuten nicht erschienen ist, meldet das der Klassen- oder Kurssprecher im Sekretariat. Regeln für das Verhalten während des Unterrichts legen die Lehrer und Schüler gemeinsam fest. Die Unterrichtsstunden enden in der Regel mit dem Gong.
3. Verhalten in den Pausen
Die kleinen Pausen dienen dazu, die Unterrichtsräume zu wechseln und die Materialien für die neue Stunde vorzubereiten. Die großen Pausen dienen der Erholung. Alle Schüler verlassen die Unterrichtsräume. Ob und wann die Klassenräume abgeschlossen werden, entscheiden die Klassen mit ihrem Klassenlehrer. Für die Pausenflächen sind Aufsichten eingeteilt. Pausenflächen sind die beiden Pausenhallen, die Schulhöfe und der Sportplatz, aber nicht die Wiese hinter dem Haupttrakt. Gefahrbringendes Verhalten wie z. B. Schneeballwerfen ist zu unterlassen; im Zweifelsfall entscheiden die Aufsichten über die Gefährlichkeit. Für die großen Pausen steht für die Jungen nur die Toilette im Untergeschoss am Nebeneingang und für die Mädchen die Toilette im ersten Stock zur Verfügung. Das Schulgelände darf in den Pausen nur von Schülern der Sekundarstufe II (Jahrgangsstufen 11-13)2 verlassen werden (siehe aber Ziffer 7).
4. Verhalten in Freistunden
Freistunden gibt es nur für die Sek. II. Bis auf Weiteres stehen für den Aufenthalt im Gebäude nur die untere Pausenhalle und die Cafeteria zur Verfügung.
5. Verhalten nach dem Unterricht
Nach Beendigung des Unterrichts dürfen sich die Schüler nur noch kurze Zeit im Schulgebäude und auf den Außenflächen vor den Unterrichtsräumen aufhalten. Ausnahmen sind SV-Tätigkeiten und andere Schulveranstaltungen. DieSchüler verlassen das Schulgebäude nur durch den Haupteingang und den Nebeneingang zum oberen Schulhof.
6. Sportunterricht
Für den Sportunterricht und insbesondere für den Weg zu den Sportstätten und zurück legt die Fachkonferenz Sport Regelungen fest.
7. Schulveranstaltungen
Bei außerunterrichtlichen Schulveranstaltungen sind die Anweisungen der Aufsicht führenden Lehrer oder Schüler zu befolgen. Sie üben in diesem Fall das Hausrecht aus.
8. Einzelregelungen
8.1 Fahrräder sind auf der dafür ausgewiesenen Fläche auf dem Schulhof abzustellen, Mopeds und Motorräder auf der Fläche vor dem Schulhof. Personenkraftwagen dürfen auf dem Parkplatz vor der Sporthalle, von Lehrern auch auf dem Parkplatz hinter dem Seitentrakt („Lehrerparkplatz") abgestellt werden.
8.2 Der Schulhof istfür alle Fahrzeuge (mit Ausnahme von Versorgungsfahrzeugen) gesperrt.
8.3 Der Alkoholkonsum ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Ausnahmen gibt es nur bei einzelnen Schulveranstaltungen wie z. B. Abiturientenball mit besonderer Genehmigung durch die Schulleitung.
8.4Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Ausnahmen wie bei 9.3.
8.5Für jede Klasse wird ein Klassenbuchführer bestimmt und ein Schlüsseldienst organisiert.
8.6 Die Klassen und Kurse richten einen Ordnungsdienst ein, der insbesondere vor bzw. nach den Stunden die Tafel putzt. An den vom Hausmeister bestimmten Wochentagen werden die Stühle nach der letzten Unterrichtsstunde auf die Tische gestellt. Die Klassen der Jahrgangsstufen 5 bis 8 übernehmen im Wechsel nach Anleitung des Hausmeisters den Hofdienst.
8.7Abfälle werden zum Zweck der sinnvollen Wiederverwertung getrennt gesammelt.
8.8. Die Garderobe kann nur in den Unterrichtsräumen aufbewahrt werden.
8.9 Die Klassenräume können von den Schülern selbständig gestaltet werden, bei erheblichen Veränderungen jedoch nur in Abstimmung mit dem Klassenlehrer, der sich in Zweifelsfällen mit Schulleitung und Hausmeister bespricht.
8.10 Die Tisch- und Sitzordnung können die Klassen und Kurse in Absprache mit Klassen- und Fachlehrern selbst bestimmen. Bei Klassenarbeiten und Klausuren entscheiden die Lehrer allerdings allein.
8.11 Die Cafeteria soll vor allem in den Freistunden der Sek. II und in den großen Pausen genutzt werden. Offene Getränke (z. B. Kaffee) dürfen nicht aus der Cafeteria in die Unterrichtsräume gebracht werden. Ausnahmen sind in der Verantwortung des Lehrers möglich.
8.12Die Benutzung des SV-Raumes regelt die SV eigenverantwortlich in Übereinstimmung mit den Grundsätzen dieser Schulordnung und in Abstimmung mit den SV-Lehrern. Die Benutzung der nur von Lehrern in Anspruch genommenen Räume regeln die Lehrer selbst.
8.13 Handys und vergleichbare elektronische Geräte, die Ton oder Bild aufnehmen können,bleibenwährend der Unterrichts- und Pausenzeiten auf dem gesamten Schulgelände abgeschaltet in den Taschen. In dringenden Fällen können Schüler nach Rücksprache mit einem Lehrer vom Verwaltungstrakt aus einen Anruf erledigen.
8.14 Die Aufzeichnung und Verbreitung von Bild-, Film- und Tonmaterial bedarf der Einwilligung der jeweils Betroffenen.
9. Verstöße gegen die Schulordnung Die wichtigsten Bestimmungen der Schulordnung werden durch die im Schulgesetz dafür vorgesehenen Ordnungsmaßnahmen geschützt. Das betrifft besonders die Vorschriften zu Alkohol, Rauchen, Betreten der Unterrichtstrakte vor Unterrichtsbeginn, Aufenthalt in den Pausen, Verlassen des Schulgebäudes und des Schulgeländes,Befahren des Schulhofes, Cafeteria und Zuspätkommen sowie die Vorschriften zur Aufzeichnung und Verbreitung von Bild-, Film- und Tonmaterial.
Diese Schulordnung wurde von Lehrern, Schülern und Eltern gemeinsam erarbeitet, undvon der Schulkonferenz am05.09.2007 beschlossen. Sie tritt zum Schuljahr 2007/08 in Kraft.
Die Entschuldigungsregelung wird gesondert ausgeteilt.
Mettmann, Mai 2007
Leder, OStD' (Schulleiterin)