Entschuldigungsregelung

Aufgrund der Tatsache, dass selbstverständliche Regeln unserer Schule immer im Gespräch bleiben müssen, um einen geordneten Ablauf des Unterrichtes zu gewährleisten, soll an folgendes erinnernt werden: 

  • Grundsätzlich gilt das Schulgesetz nach §43 (2) "Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit."
  • Beurlaubungsanträge werden vorab an die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer oder (bei mehr als 2 Tagen) an die Schulleitung gerichtet.
  • Beurlaubungen im Zusammenhang mit Ferien sind lt. Erlass grundsätzlich nicht möglich. Wichtig ist es deshalb, den Urlaub sehr langfristig zu planen und die Ferientermine dabei zu berücksichtigen, insbesondere wenn Flüge geplant sind.
  • Arztbesuche sollen in aller Regel am Nachmittag stattfinden; besonders mit den Mettmanner Kieferorthopäden ist dies auch so abgesprochen. Begründete Ausnahmen sollen spätestens einen Tag vorher beim Klassenlehrer beantragt werden.
  • Nicht die Schülerinnen und Schüler selbst entscheiden, für welchen Teil des Vormittags sie arbeitsfähig sind („Ich komme nur zur Arbeit"). Ist ein solcher Teilbesuch in vereinzelten Ausnahmefällen sinnvoll, sollten sich die Eltern vorher an die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer wenden.
  • Nur in wirklichen Ausnahmefällen sollte es zu einer Abmeldung vom Unterricht während des Schultages kommen. Dabei gilt folgendes Verfahren: Die Schülerin oder der Schüler kann sich in der Regel nur beim Lehrer oder der Lehrerin der folgenden Stunde abmelden. Dies gilt ausdrücklich auch für den Sportunterricht. Die Lehrerin oder der Lehrer bestimmt gegegbenenfalls einen Mitschüler oder Mitschülerin zur Begleitung. Danach füllt er oder sie im Sekretariat eine „Mitteilung über die Abmeldung" aus und legt auch dort am folgenden Tag die Entschuldigung vor, ehe diese an den Klassenlehrer oder die betroffenen Fachlehrer weitergeht.

Im Einzelnen sieht die Regelung für die Entschuldigung folgendes Verfahren vor.